Kraftwagen mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen und Beförderung von nicht mehr als 8 Personen (ausgenommen Lenker)
Klasse AM
Motorfahrräder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Klasse A1
Motorräder mit max. 11 KW und nicht mehr als 0,1 KW / kg
Klasse A2
Motorräder mit max. 35KW und nicht mehr als 0,2KW / kg, abgeleitet von Motorrädern mit nicht mehr als der doppelten Leistung
Klasse A
Motorräder unbeschränkter Leistung sowie Kraftfahrzeuge, die nach nationalen Bestimmungen mit der Klasse A gelenkt werden dürfen
Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Motorkarren,Sonderkraftfahrzeuge
Berechtigt zum Ziehen von Anhängern, sofern die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte des Zugfahrzeuges und des Anhängers 7000 kg nicht überschreitet.